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Friday, July 8 • 15:15 - 16:15
Was darf Verdachtsberichterstattung – und was nicht? Journalisten zwischen Recht und Moral

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Die Zeitungen berichteten in den letzten Monaten nahezu täglich über Prozesse, in deren Mittelpunkt die Oppenheim-Esch-Fonds stehen. Die 4 Gesellschafter des inzwischen von der Deutschen Bank übernommenen Bankhauses Oppenheim sind wegen besonders schwerer Untreue zu Haftstrafen verurteilt worden. Ihr Geschäftspartner, der schillernde Bauunternehmer Esch, den viele Zeugen als heimlichen Chef der Bank charakterisiert haben, kam mit einer Geldstrafe von 500.000 Euro davon. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof beantragt, auch alle fünf Angeklagten wollen die Urteile überprüfen lassen. 

Die Hintergründe für diesen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte wohl einmaligen Fall haben die WDR-Autoren Ingolf Gritschneder und Georg Wellmann von 2005 bis heute in inzwischen sieben Beiträgen der Sendereihe die story aufgedeckt. Esch und das Bankhaus Oppenheim hatten mit hohen Renditen nahezu den gesamten deutschen Geldadel als Investoren für den Fonds gewonnen.

In der story Milliarden-Monopoly III – Neue Spuren im Kölner Messeskandal wurde zum ersten Mal der Verdacht geäußert, dass bei einem der Fonds, der zum Bau der Kölner Messe aufgelegt worden war, Korruption im Spiel war. Ein Verdacht, der mit vielen Dokumenten und Zeugenaussagen gestützt wurde, der aber nicht in allen Einzelheiten zu beweisen war. Die Autoren mussten also besonders sorgfältig recherchieren, mussten jede Aussage, jedes Dokument gegenrecherchieren, neben Belastendem auch Entlastendes berücksichtigen, um sich gegen den Vorwurf einer Vorverurteilung zu wappnen. Sie mussten, um es auf den Punkt zu bringen, die Regeln der Verdachtsberichterstattung – insbesondere bei der Schwere des Verdachts – penibel beachten. In diesem Workshop wird am Beispiel des Filmanfangs gezeigt, wie die Autoren die story und den Verdacht aufbauen, dem sie nachgehen wollen.

http://rechtsanwalt-schwenke.de/regeln-verdachtsberichterstattung-journalisten-blogger/https://www.lecturio.de/magazin/verdachtsberichterstattung/

http://www.deutsche-tageszeitungen.de/pressefachartikel/presserecht-das-muessen-journalisten-wissen/3/           
                                                                                                       
http://rechtsanwalt-schwenke.de/regeln-verdachtsberichterstattung-journalisten-blogger/

https://www.lecturio.de/magazin/verdachtsberichterstattung/

https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/oppenheim-prozess-unruehmliches-ende-einer-stolzen-privatbank_230130_314132.html

http://www.wiwo.de/unternehmen/banken/sal-oppenheim-prozess-der-mammutprozess-endet-mit-beigeschmack/12036274.html

 

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sal-oppenheim-prozess-freiheitsstrafen-fuer-vier-ex-bankchefs-1.2558147

 


Moderatoren
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Gert Monheim

ehem. WDR/ die story
Gert Monheim studierte in den 60er Jahren Deutsch, Geschichte und Politikwissenschaften an der Universität Köln und schloss das Studium mit dem Staatsexamen ab. 1971 begann er seine journalistische Laufbahn beim WDR. Nachdem er zunächst mehrere Jahre als Reporter für aktuelle... Read More →

Referenten
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Christian Mensching

Rechtsanwalt, Redeker Sellner Dahs
Christian Mensching, geboren 1977, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und New York. Seit 2007 ist er Rechtsanwalt in der Sozietät Redeker Sellner Dahs und im Bereich des Presse- und Medienrechts tätig. Er berät und vertritt sowohl Journalisten und Rundfunkveranstalter als auch... Read More →


Friday July 8, 2016 15:15 - 16:15 CEST
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